Allgemeine Geschäftsbedingungen ZKM-Dresden

AGB als PDF

Geltungsbereich


1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ZKM-

Dresden sowie seinen Kooperationspartnern über das Erbringen von Leistungen im Rahmen der Mediationsverfahren die von ZKM-Dresden angeboten werden.

1.2. Die AGB gelten darüber hinaus für alle angebotenen Materialien und für das zu Verfügung stellen von schriftlichen Unterlagen, CD-ROMs, Dateien über das Internet, Fax, E-Mail oder Post.

1.3. Die AGB liegen zur Einsicht aus, sind jederzeit online unter AGB als PDF-Datei abrufbar oder werden auf Anforderung als Papierausdruck ausgehändigt.

1.4.  Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende AGB des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

Vertragsgestaltung

2.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und ZKM-Dresden über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

2.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von ZKM-Dresden haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen des Auftraggebers.

Leistungen des Auftragsnehmers

3.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

3.2. Umfang, Form und Thematik werden in dem jeweiligen Mediationsvertrag zwischen den Auftraggebern und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.

3.3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in Form von Mediationsgesprächen nach vorgegebener und/oder zu ergänzender Struktur und in Beratungen.

3.4. Eine Einzelbeurteilung des Themas und von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik und findet nicht statt. Gegebenenfalls kann dies separat und schriftlich, unter Zustimmung aller Beteiligten vereinbart werden.

Honorare und Kosten

4.1. Das erste Kontakt- und Beratungsgespräch durch ZKM-Dresden ist unentgeltlich.

4.2. Ein Honorar wird im Allgemeinen je angefangener Stunde für alle Mediationsgespräche, Sitzungen und Vor- oder Nachbereitung vereinbart.

4.3. Für Inhouse Termine des Auftraggebers kann auch ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart werden.

4.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Notar oder Anwalt.

4.5. Für Termine am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

4.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

4.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.8. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Wahlweise gelten evtl. Zusatzvereinbarungen die dann auf der jeweiligen Rechnung gekennzeichnet sind.

4.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4.0. Anderweitige Vereinbarungen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich zu dokumentieren.

Sicherung der Leistungen

5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

5.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

5.4. Sollten für die Durchführung des Auftrages Leistungen von Dritten in Auftrag gegeben werden, bedarf es der Schriftform und Zustimmung aller Parteien. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten und Umstände im Sinne des Mediationsgesetzes, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

5.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

5.7. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Mediator einen zeitnahen Alternativtermin zu benennen. Sollte eine Veranstaltung oder das Verfahren gänzlich abgesagt werden, so hat der Auftragnehmer das Recht auf Entschädigungskosten, abzurechnen nach bereits entstandenem Aufwand und entgangenem Gewinn.

5.8. Erforderlichen Räumlichkeiten sowie ein evtl. notwendiges Equipment werden zu jedem Auftrag vom Auftragnehmer oder Auftraggeber in Absprache zur Verfügung gestellt..

Datenschutz

6.1. Die Vorschriften der EU Datenschutzverordnung finden Anwendung.

Allgemeine Bestimmungen

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ZKM-Dresden unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

7.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und ZKM-Dresden oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Dresden

Stand 08.2024 alle vorangegangenen Versionen verlieren ihre Gültigkeit